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Branchen-News

Neue Gesetze, klare Lösung: CWS2 macht Sie rechtskonform

Balingen, Deutschland

| Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland zwei wichtige gesetzliche Vorgaben: Die Meldepflicht für Kassensysteme und die Pflicht zur E-Rechnung. Damit Sie rechtzeitig und vollständig rechtskonform bleiben, bietet Bizerba Ihnen mit dem CWS2 Warenwirtschaftssystem die passende Lösung – entweder als einmaliges Upgrade oder als Teil unseres Software maintenance contracts, der Ihnen langfristig Vorteile bietet.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt an- und abgemeldet werden. 

  • Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden und noch in Betrieb sind, müssen bis zum 31. Juli 2025 angemeldet werden.
  • Kassen, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
  • Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
  • Die Übermittlung ist ausschließlich elektronisch über „Mein Elster“ und/oder die ERiC-Schnittstelle möglich. Es gibt keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format.

Pflicht zur E-Rechnung

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, den Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung ermöglichen. 

Die grundsätzliche Verpflichtung elektronische Rechnungen auszustellen, gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwands hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller für die Jahre 2025 bis 2027 eingeräumt.

Rechnungen an Endverbraucher sowie nicht innerdeutsche Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Sollten Sie zukünftig elektronische Rechnungen an Endverbraucher (B2C) versenden wollen, bedarf es weiterhin deren Zustimmung.

CWS2 Programmstand 2.20

2 Vorgaben, 1 Lösung

Mit dem neuen CWS2 Programmstand 2.20 erfüllen Sie problemlos und komfortabel beide gesetzlichen Vorgaben. Dieses Upgrade ist speziell auf die neuen Anforderungen für 2025 zugeschnitten und gewährleistet die vollständige Einhaltung der Meldepflicht für Kassensysteme sowie der E-Rechnungspflicht.

 

 

Ihre Vorteile
  • Mit nur einem Upgrade erfüllen Sie beide neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2025
  • Übermitteln Sie die notwendigen Kassendaten mit einem Klick über die Elster-Schnittstelle
  • Versenden und archivieren Sie Ihre E-Rechnungen über die CWS2 Plattform 
Software Service Bundle CWS2

Mehr als nur ein Upgrade

Statt nur auf das einmalige Upgrade zu setzen, bleiben Sie mit unserem Software Service Bundle exklusiv für unser Warenwirtschaftssystem CWS2 auch zukünftig rechtskonform, up to date und effizient und sparen auf lange Sicht Kosten.

Das Bundle besteht aus zwei perfekt aufeinander abgestimmten Komponenten:

  1. Software Maintenance Contract
    Alle zukünftigen Updates, Upgrades und Bug Fixes für alle Ihre erworbenen CWS2-Module sind inkludiert.

  2. Remote Support Contract
    Bei Störfällen bieten wir Ihnen eine Soforthilfe per Fernzugriff ohne Vor-Ort Einsatz. Zudem helfen Ihnen unsere qualifizierten Ansprechpartner bei Fragen zur Anwendung und den Gerätefunktionen schnell weiter.

Exklusiv im Bundle erhältlich profitieren Sie von bester Performance und umfassendem Schutz und Service für Ihr CWS2 - zu planbaren, jährlichen Kosten.

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